AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen im Liefer- und Zahlungsverkehr für Nüssle Spezialwerkzeuge

Robert-Bosch-Strasse  18,  D-71116 Gärtringen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag.  Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich anerkannt sind.

1. Preisangebot
Die Preisangebote werden grundsätzlich in Euro abgegeben.  Es gilt die zur Zeit gültige aktuelle Preis- und Bestellliste für Nüssle-Spezialwerkzeuge und Nüssle-Dienstleistungen.

2. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.

Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt.

Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab.

Die Zahlung  des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2% (zwei Prozent) gewährt.

Beträge für Einzelaufträge bis zu 100,00 Euro sind sofort bei Lieferung ohne Abzug zahlbar.

Bei kleinen Beträgen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Kundenakzepte werden für die ersten 30 Tage spesenfrei angenommen. Die Diskontspesen für den Rest der Laufzeit gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mit Wechsel ist ausgeschlossen. Ein Skontoabzug auf Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist erfolgt.

Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% (vier Prozent) über den jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

3. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Firma Nüssle – Spezialwerkzeuge. Sie darf vor voller Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Wird die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks weiterveräußert, so tritt der Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung an die Stelle der von uns gelieferten Ware.

4. Erfüllungsort
Wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute sind, wird der Sitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort vereinbart. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

5. Lieferzeit
Sind keine Lieferzeiten vereinbart gilt eine angemessene Lieferfrist. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben verursacht wird.

Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind -, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.

Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

7. Beanstandungen
Soweit sich aus § 377 HGB keine kürzeren Fristen ergeben, gilt für Mängelanzeigen:

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Danach können sie nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn eine Teillieferung übersandt worden ist. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf von 6 (sechs) Monaten seit Lieferung schriftlich geltend zu machen. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials wie z.B. Gummiteile, Kunststoffteile, Elektroteile sowie Stahlqualität und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind.

Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.

8. Verpackung
wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

9. Urheberrecht
Unsere Spezialwerkzeuge sind unter DBGM – G 9307367 Gebrauchsmuster geschützt. Der Nachbau für die Eigennutzung sowie für den gewerblichen Vertrieb an Dritte wird ausdrücklich untersagt und wird gerichtlich verfolgt.

10. Mündliche Abmachungen
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

11. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes  (§ 26 BDSG)  zulässig – in unserer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und verarbeiten. Die gewerbliche Weitergabe an Dritte ist garantiert ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Auftragnehmers.

13. Inkassoberechtigung
Jeder legitimierte Nüssle-Außendienst-Mitarbeiter besitzt Handlungsvollmacht und ist zu gegebenen Anlässen befugt, sowohl offene Rechnungsbeträge als auch für persönlich gelieferte Ware den Rechnungsbetrag gegen schriftlicher Quittung in Empfang zu nehmen. Außerdem ist unser Außendienst zur Wahrung unserer Forderungen jederzeit bevollmächtigt, bereits gelieferte und nicht bezahlte Ware abzuholen.


Erich Nüssle
Spezialwerkzeuge
Robert-Bosch-Strasse  18
D-71116  Gärtringen